Umweltzone Augsburg startet
zum 01.07.2009
   
 
     
   

Was müssen Fahrzeughalter beachten?

Zum 1. Januar 2008 wurden in den Städten Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Die Stadt Augsburg folgt nun zum 01.07.2009.

Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der sogenannten Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.

Einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt.

[www.bmu.de/luftreinhaltung]

Darüber hinaus stellt die Stadt Augsburg wichtige Informationen zu ihrer Umweltzone (Größe, Ausnahmen, Service, praktische Hinweise) auf ihrer Internetseite bereit.

[www.umweltzone.augsburg.de]


Umweltzone Augsburg


Die Campingplätze und der Wohnmobil-Stellplatz an der Ackermannstraße liegen außerhalb der Umweltzone!

 

Umweltzone

     
   
Schadstoffgruppen

Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht:

• rot für die Schadstoffgruppe 2,
• gelb für die Schadstoffgruppe 3
• und grün für die Schadstoffgruppe 4.

In den zurzeit eingerichteten Umweltzonen dürfen die Fahrzeuge ab der Schadstoffgruppe 2 einfahren. Es braucht nur derjenige eine Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfahren will. Dagegen ist bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands keine Plakette erforderlich.

Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), z. B. Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.

 

     
   

Ausgabestellen für Plaketten

Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden (in Augsburg z. B. das Bürgeramt, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg) oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt und Überwachungsorganisationen wie z. B. Dekra und TÜV, ggf. auch Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen).

Die Plaketten sind unter Vorlage der Fahrzeugpapiere bei jeder der oben genannten Ausgabenstellen erhältlich.

Bei den Überwachungsorganisationen ist es auch möglich, Plaketten vor einer Fahrt in das Gebiet einer Umweltzone zu bestellen. Die Fahrzeugpapiere (grundsätzlich ohne Beglaubigung) können über Fax, Email (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt werden. Die Plakette wird per Post versandt. Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen zwischen 5 und 10 Euro. Im Versand können höhere Gebühren, einschließlich Porto, anfallen.

Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die entsprechenden Anträge für die Umweltzone Augsburg können beim Bürgeramt der Stadt Augburg gestellt werden. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 40 Euro).

 

 

 

     
   

Überblick über die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen

(In Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben)

Eurostufe Euro 1 oder schlechter
Schadstoffgruppe 1
Erstzulassung Pkw Diesel
vor 01.01.1997
Erstzulassung Lkw Diesel
vor 01.10.1996
Plakette: keine

Eurostufe Euro 2 oder Euro 1 mit PMS

Schadstoffgruppe 2
Erstzulassung Pkw Diesel
ab 01.01.1997 bis 31.12.2000
Erstzulassung Lkw Diesel
ab 01.10.1996 bis 30.09.2001
Plakette: rote

Eurostufe Euro 3 oder Euro 2 mit PMS
Schadstoffgruppe 3
Erstzulassung Pkw Diesel
ab 01.01.2001 bis 31.12.2005
Erstzulassung Lkw Diesel
ab 01.10.2001 bis 30.09.2006
Plakette: gelbe

Eurostufe Euro 4 oder Euro 3 mit PMS
und besser

Schadstoffgruppe 4
Erstzulassung Pkw Diesel
ab 01.01.2006
Erstzulassung Lkw Diesel
ab 01.10.2006
Plakette: grüne

Eurostufe Euro 1 oder schlechter (Fahrzeuge, die nicht in Gruppe 4 fallen)
Schadstoffgruppe 1
Erstzulassung Pkw Benziner/Gas
vor 01.01.1993
Erstzulassung Lkw Benziner/Gas
vor 01.01.1993
Plakette: keine

Eurostufe Euro 1 und besser oder Anlage XXIII StVZO oder gleichwertig oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO oder gleichwertig
Schadstoffgruppe 4
Erstzulassung Pkw Benziner/Gas
ab 01.01.1993
Erstzulassung Lkw Benziner/Gas
ab 01.01.1993
Plakette: grüne

 

 

     
   

Weitere Informationen zur Umweltzone Augsburg

[www.augsburg.de]
 
Bürgeramt der Stadt Augsburg
An der Blauen Kappe 8
86152 Augsburg
Telefon (0821) 324- 3583
Fax: (0821) 324-35 03, 35 07
E-Mail: buergeramt@augsburg.de